450 Hausboote alle führerscheinfrei liegen an 20 Basen in
Frankreich, Deutschland und Portugal. Wählen Sie Ihr
NICOLS Boot, die Region und den Rest erledigen wir für Sie.
1 - ANMIETUNG
2 - EIGNUNG
3 - KAUTION
4 - VERSICHERUNGEN
5 - AUSSTATTUNG DES BOOTES
6 - TREIBSTOFF
7 - FAHRRÄDER
8 - STORNIERUNGEN
9 - BUCHUNGSÄNDERUNGEN
10 - ÜBERGABE DES BOOTES
11 - UNTERBRECHUNGEN, FAHRTEINSCHRÄNKUNGEN
12 - PANNEN
13 - UNFÄLLE UND BOOTSSCHÄDEN
14 - VERLASSEN DES BOOTES
15 - RÜCKGABE
16 - GERICHTSSTAND
- Das Buchungsformular hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen
nach Erhalt der Reservierung.
- Laut französischem Gesetz „Code de la Consommation“, Art. L-121-20-4,
ist der Mieter informiert, dass er kein Rücktrittsrecht hat.
- Die Reservierung ist definitiv, sobald NICOLS oder einer seiner Vertragspartner
die Reservierung bestätigt, nachdem das Reservierungsformular und die Anzahlung
eingegangen sind.
- Die Restzahlung, die auf der Bestätigung angegeben ist, wird automatisch
ohne weitere Erinnerung 1 Monat vor Übergabe des Hausbootes fällig.
- Bei Erhalt der Restzahlung erhält der Mieter die üblichen Unterlagen.
Bei Reservierungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Abfahrt erfolgen, wird
der Gesamtbetrag sofort fällig.
- Anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
- Der Mannschaftskapitän muss in der Lage sein, die Verantwortung für
das Hausboot und für seine Mannschaft zu übernehmen, egal ob er einen Hausbootsführerschein
vorzeigen kann oder nicht. Der Kapitän akzeptiert die Vorgabe, dass das
Fahren von Hausbooten ab 16 Jahren nur unter Aufsicht und der Verantwortung
eines Erwachsenen erlaubt ist. Dieser muß auf der Fahrkarte als Berechtigter
eingetragen sein und an der Einführung zum Hausbootfahren teilnehmen.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Hausbootsübergabe zu verweigern,
wenn der Mannschaftskapitän nicht in der Lage zu sein scheint diese Verantwortung
zu über-nehmen. In diesem Fall wird der Mietpreis nicht erstattet.
- Der Mannschaftskapitän übernimmt das Hausboot, nachdem er alle Formalitäten
erledigt hat (Kaution, Inventar), die Unterlagen und die Einweisung in die
Navigation und Handhabung erhalten hat.
- Der Mieter ist verpflichtet die Vorschriften der Flussschifffahrt zu respektieren.
Die Anweisungen der Vermieter und öffentlichen Behörden sind zu beachten.
- Die Fahrt bei Dunkelheit, Abschleppen und die Weitergabe oder die Untervermietung
des Hausbootes an Dritte ist nicht erlaubt.
- Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem gemieteten Hausbootstyp. Sie wird bei der Abfahrt vor Einschiffung entrichtet (Bar, Scheck oder Kreditkarte) und besteht zum einen aus: Reinigung - wenn das Hausboot nicht ordnungsgemäß und sauber wieder zurückgegeben wird (Reinigungskaution) und zum anderen aus: - Versicherungs-Selbstbehalt im Schadensfall und potentieller Mietverlust.
Der Mietpreis beinhaltet die Versicherung des Hausbootes und die Haftpflicht
des Mieters gegenüber Dritten. Die Versicherung deckt nicht: Personenschäden
der Passagiere bei Unfällen, die persönlichen Gegenstände, die eigene Haftpflicht
der Mieter, der Verlust oder die Beschädigung des Hausbootes durch eigenes Verschulden,
die Fahrräder. Der Mieter ist versichert bis zur Höhe der Kaution. Er kann
eine oder mehrere Zusatzversicherungen beim Vermieter oder einer Versicherung
seiner Wahl für:
- Stornokosten (ausgenommen Bearbeitungsgebühren)
- Kautionsversicherung bis zur Hälfte der Kaution
- Fahrtunterbrechung
- Personenschäden abschließen.
Jedes Mannschaftsmitglied trägt selbst die Verantwortung für Schäden gegen
Dritte, wenn diese Schäden auf ein persönlich schuldhaftes Verhalten, durch
Einfluss von Alkohol oder Drogenkonsum, zurückzuführen ist.
Der Mieter verpflichtet sich, jeden Verlust, Diebstahl oder Beschädigung dem Vermieter zu melden und kann zur Erstattung herangezogen werden.
Kraftstoff, Schmierstoffe, Brennstoff für die Küche, sowie alle Stoffe die während der Mietzeit zur Funktion und Instandhaltung des Hausboots nötig sind, gehen zu Lasten des Mieters. Die Preise werden Ihnen in einer Tabelle vom Vermieter veröffentlicht und können je nach Marktlage angepasst werden. Eventuelle Hafen- oder Liegegebühren gehen zu Lasten des Mieters und sind von den Anlaufstellen abhängig und auch dort zu bezahlen.
7 - FAHRRÄDER
Die Fahrräder stehen unter der ganzen Verantwortung des Mieters. Im Falle
eines Diebstahls, ist der Mieter verpflichtet dies bei der Polizei zu melden
und die Meldung im Original dem Vermieter weiterzugeben. Der Mieter oder
die Person die das Fahrrad mit Einverständnis der Mieters benutzt, ist allein
im Falle eines Unfalls für enstandene Schäden verantwortlich .
Durch den Mieter :
Wenn der Mieter veranlasst wird, seine Buchung zu stornieren, muss er dies
dem Vermieter schriftlich mitteilen.
Es entstehen folgende Kosten:
- mehr als 8 Wochen vor Übernahme: 150 euros- Bearbeitungsgebühren
- 4-8 Wochen vor Übernahme: 35% des Mietpreises (1)
- weniger als 4 Wochen vor Übernahme: 100% des Mietpreises.
Falls das Hausboot während dieser Zeit weitervermietet wird, kann dem Mieter
der Mietpreis erstattet werden, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150
Euros
Durch den Vermieter :
Wenn der Vermieter das gemietete Hausboot infolge unvorhergesehener Umstände,
die nicht von ihm verschuldet sind, nicht zur Verfügung stellen kann, verpflichtet
er sich, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um dem Mieter ein
gleichwertiges Hausboot in Bezug auf Komfort und Größe anzubieten.
Im Falle der Unmöglichkeit während des vertraglich vorgesehenen Zeitraumes
wird der Mietpreis erstattet, unter Ausschluss jeglicher weiterer Forderungen
und unter Ausschluss von Schadensersatzforderungen.
9 - BUCHUNGSÄNDERUNGEN
Alle Mehrkosten enstanden durch Änderungen auf Wunsch des Mieters (Datum,
Bootstyp oder Region), die vom Vermieter genehmigt wurden, sind vom Mieter
allein zu tragen (gem. §8 der allgemeinen Mietbedingungen).
Die Richtung der Einwegfahrt, also die Abfahrtsbasis in der gleichen Region, kann geändert werden. Ebenso kann eine Einwegfahrt in eine Hin- u. Rückfahrt geändert werden, wenn die Umstände, die dazu führen, unabhängig vom Vermieter sind. In diesem Fall wird nur der Zuschlag der Einwegfahrt erstattet. Es ist unbedingt erforderlich, 48 St. vor der Abfahrt anzurufen, um die Einwegfahrt und deren Richtung bestätigen zu lassen. Solche Änderungen können kein Grund zum stornieren sein und berechtigen nicht zu einer Schadensersatzforderung.
11 - UNTERBRECHUNGEN,
FAHRTEINSCHRÄNKUNGEN
- Der Vermieter kann für Unterbrechungen oder Fahrteneinschränkungen,
die nicht von ihm zu verantworten sind, nicht haftbar gemacht werden (Arbeiten,
Hochwasser, Trockenheit, Streik, verwaltungstechnische Maßnahmen u.s.w...).
- Wenn Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen zum totalen Ausfall der
Fahrt und Verlust von einem oder mehrerem Tagen führen, werden diese abzüglich
eines Selbstbehaltes von 24 St. (oder 48 St. für Lot und Baïse) vom Vermieter
erstattet.
- Wenn die Hausbootsfahrt durch höhere Gewalt nicht angetreten werden kann,
kann der Vermieter entweder die Ab- und Rückfahrtsorte sowie das Datum ändern,
vorausgesetzt er liefert ein gleichwertiges oder besseres Hausboot oder der
Mieter bekommt nach Absprache zwischen beiden Parteien, den Betrag in Form
einer Gutschrift für eine spätere Fahrt ausgehändigt. Sollte keine Einigung
eintreten, kann der Vermieter den bezahlten Betrag einbehalten.
Der Vermieter stellt dem Mieter einen kostenlosen Pannen-Service
zur Verfügung, der so schnelll wie möglich während der Geschäftszeiten auf
Telefonanruf reagiert.
Dieser Pannenservice ist kostenlos, muss jedoch bei eigenem Verschulden
vom Mieter selbst getragen werden.
- Wenn während der Mietzeit Pannen auftreten, die nicht vom Mieter verursacht
wurden, wird für entgangene Urlaubsfreude eine anteilsmäßige Erstattung
abzüglich eines Selbstbehaltes von 24 Stunden vorgenommen.
Pannen, die vom Mieter verursacht wurden:
- Wenn festgestellt wird, dass die Panne vom Mieter verursacht wurde, hat
dieser keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Vermieter behält sich das
Recht vor, die Kaution als Deckung der Kosten einzubehalten.
Im Falle eines durch den Mieter verursachten
Unfalles kann gegenüber dem Vermieter nicht reklamiert werden.
- Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden Unfall anzuzeigen, auch
wenn dieser durch Dritte verursacht wurde. Der Vermieter wird dann notwendige
Anweisungen erteilen.
- Der Mieter darf ohne Einverständnis des Vermieters keine Reparaturen vornehmen
oder vornehmen lassen. Er verpflichtet sich, ein Unfall-Protokoll zu erstellen,
und es von den Beteiligten unterschreiben zu lassen.
- Sollte die Fahrt durch einen Unfall, der nicht vom Mieter verursacht wurde,
unterbrochen werden, so berechtigt dies nicht zu Schadensersatzforderungen.
Im Falle des Verlassen des Hausbootes vom Mieter, wird der Vermieter den Mieter die Rückführungskosten in Rechnung stellen, berechnet in Form eines Pauschalpreis von 100 € / Tag zzgl. Treibstoff und Reiningungskosten.
- Das Hausboot muss, außer bei höherer Gewalt, vertragsgemäß zum vereinbarten
Ort, Datum und Uhrzeit zurückgegeben werden: der Mannschaftskapitän muss
seine Fahrt so einplanen, dass er genügend Zeit hat, um das Hausboot rechtzeitig
zurückzugeben.
- Das Hausboot muss dem Vermieter im gleichen Zustand zurückgegeben werden,
wie es übernommen worden ist und lt. Inventarliste.
- Der Mieter ist für alle, durch seine Verspätung verursachten Kosten verantwortlich.
Für jeden angebrochenen Tag der Verspätung wird der Mietpreis entsprechend
in Rechnung gestellt. Zusätzlich der Kosten, die der Nachmieter in Rechnung
stellt.
Lt. des Gesetzes 90-314 vom 13. Juni 1990 des Europarates ist die
Vermietung kein Pauschalarrangement.
- Im Falle eines Widerspruches ist allein das Handelsgericht des Ortes zuständig,
an dem die Übergabe des Hausbootes erfolgt. (Brüsseler Abkommen vom 21.09.68.
Paragraph 5/1).
- Die gesetzlichen Vertragsverhältnisse, die NICOLS mit jedem seiner Vertragspartner
verbindet, sind entscheidend für das Zustandekommen des eigentlichen Mietvertrages.
- Auf keinen Fall kann NICOLS in die Abwicklung der Handhabung des Mietvertrages
eingreifen, da jeder Vertragspartner unabhängiger Vermieter ist..